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QUALIFIZIERTE PFLEGE FÜR KUNDEN MIT NIVEAU |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) für über die mit Frau Felicia Athanassiadis abgeschlossene Dienstleistungsverträge |
Stand Oktober 2010 § 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge die mit Krankenhäusern,Kliniken,Praxen,Ärzten,Pflegeheimen ,Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten mit freiberuflichem examiniertem Pflegepersonal abgeschlossen werden und in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden. § 2 Inhalte von Dienstleistungsverträgen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen die im Dienstleistungsvertrag definiert werden.Diese Dienstleistungen.Diese Dienstleistungen umfassen eine eigenständige,eigenverantwortliche Beurteilung,Planung,Durchführung,Dokumentation und Überprüfung von Krankenpflege und Altenpflege.Dies geschieht unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen des Auftraggebers in Zusammenarbeit mit Patienten,Heimbewohnern,Pflegepersonal,Pflegedienstmitarbeitern und Ärzten. & 3 Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer während der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeiten nicht weisungsbefugt.Insbesondere hat der Auftraggeber kein Weisungsbefugnis im Hinblick auf die Gestaltung der Dienstzeiten. Die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Einsatzdauer und die vereinbarten Dienstzeiten werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt.Der Auftraggeber oder dessen Stellvertreter weist dem Auftragnehmer die zu pflegenden Patient/-en oder Heimbewohner zu.Der Auftraggeber achtet hierbei darauf,die Anzahl der Patienten/Heimbewohnern auf ein angemessenes Maß,laut Personalschlüsselregelung (& 75 Abs. 3SGB XI PQsG ) zu begrenzen ist. & 4 Hilfsmittel,Werkzeuge,Materialien Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen sämtlichen Hilfsmittel,Werkzeuge und Materialien (wie Einmal-Schutzhandschuhe,Mundschutz,Einmal-Plastikschürze,Einmal-Kittel,Kopfhaube,Handdesinfektionsmittel,Müllbeutel) hat grundsätzlich der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. § 5 Dienstkleidung Der Auftragnehmer wird seine eigene Dienstkleidung einsetzen.Sollte der Auftraggeber spezielle Kleidung wünschen,oder sollte die eigene Arbeitskleidung nicht den Hygieneansprüchen der Einrichtung gerecht werden,so muss diese dem Auftragnehmer unengeltlich zur Verfügung gestellt werden. § 6 Honorar Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Honorar.Die Höhe des Honorars wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt.Der Auftragnehmer hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Urlaubsgeld,bezahlten Urlaub,Weihnachtsgelg oder sonstige Vergütungen.Abgerechnet werden tatsächlich die geleisteten Arbeitsstunden, angefangene Einviertelstunden. § 7 Freiberuflichkeit des Auftragnehmers Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit freiberuflich aus.Der Auftragnehmer ist und wird nicht Angestellter der Auftraggebers. Der Einsatz des Auftragnehmers ist zeitlich begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht der einzige Kunde des Auftragnehmers.Der Auftragnehmer verpflichtet sich,alle Einkünfte seinem zuständigen Finanzamt zu melden,sich selbst gegen die Folgen von Krankheit und Unfall zu versichern und eine eigenständige Altersvorsorge zu betreiben. & 8 Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer Die besondere Fürsorgepflicht des Auftraggebers gegenüber seinen Angestellten findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.Der Auftragnehmer kann als freier Unternehmer grundsätzlich auch mehr als zehn Stunden pro Tag eingesetzt werden. & 9 Rechnungsstellung Der Auftragnehmer wird seine Rechnung über die von ihm erbrachte Dienstleistung wöchentlich,jeweils am Montag für die zurückliegende Woche rückwirkend,dem Auftraggeber vorlegen.Der Auftraggeber verpflichtet sich,den Rechnungsbetrag des Auftragnehmers,bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum (in der Regel binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung),direkt auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.Bei Nichteinhaltung ist der Auftragnehmer berechtigt,Verzugszinsen mit acht Prozentpunkten über dem aktuellen,von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz zu berechnen. § 10 Verhinderung des Auftragnehmers wegen Krankheit Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit nicht erbringen kann,wird der Autragnehmer den Auftraggeber umgendend informieren.Es besteht kein Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall.Bei Nichteinhaltung bereits vereinbarter Dienste,hervorgerufen durch höhere Gewalt,Krankheit u.a. entstehen dem Auftragnehmer keine Kosten.Finanzielle Mehraufwendungen durch Fremdbesetzung durch den Auftraggeber können an die oben genannten Arbeitnehmer nicht weitergegeben werden. § 11 Kündigung Beide Vertragspartner können diesen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.Kündigt der Auftraggeber vor Ablauf der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeit,so endet der Honoraranspruch des Auftragnehmers mit dem Ende der für den Kündigungstag vereinbarten Dienstzeit. §12 Sorgfalt und Haftung von Auftragnehmer und Auftraggeber Der Auftragnehmer verpflichtet sich,die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig,sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihm verursachte Schäden.Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden Schäden,die diesem durch den Auftraggeber,dessen Mitarbeiter sowie dessen Heimbewohner/Patienten zugefügt werden,sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind.Der Auftragnehmer verpflichtet sich,über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren.Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. § 13 Gerichtstand Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist das für den Wohnort des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht Mönchengladbach. § 14 Ablehnung von Diensten Der Auftragnehmer ist berechtigt,jederzeit ohne Angabe vonGründen Aufträge in Form von Diensten grundsätzlich abzulehnen. § 15 Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch geltendes oder künftiges Recht unwirksam sein oder werden,so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen,die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner dienlich ist
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